Artikel-Informationen
erstellt am:
02.12.2024
Hauptverhandlungstermine der großen Strafkammern des Landgerichts Lüneburg
Montag, 2. Dezember 2024
Am 02.12.2024 beginnt um 10.00 Uhr in Saal 121 die Hauptverhandlung gegen einen 40 Jahre alten Mann, dem durch die Staatsanwaltschaft u.a. räuberischer Diebstahl zur Last gelegt wird. Er soll sich zwischen 26. Januar und 14. März 2024 durch 7 Eigentumsdelikte strafbar gemacht haben, u.a. indem er in Geschäftsräumen in Lüneburg Handtaschen von Angestellten nach Portemonnaies durchsucht und den Inhalt für sich behalten haben soll. Rund 350,00 € soll er dadurch erlangt haben.
Fortsetzungstermine sind auf den 05., 18. und 20.12.2024 bestimmt, jeweils um 9.00 Uhr in Saal 121 anberaumt.
Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Zum ersten Hauptverhandlungstermin sind acht, zum zweiten Termin vier Zeugen geladen.
Ansprechpartnerin: Frau Edinger (22 KLs 18/24; Durchwahl – 287).
Donnerstag, 5. Dezember 2024
Am 05.12.2024 beginnt um 9.30 Uhr in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen einen jetzt 51 Jahre alten Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 25.05.2024 am Soltauer Bahnhof einen 88-Jährigen aus dem Aufzug gestoßen zu haben. Der Senior sei daraufhin gestürzt. Er starb wenige Tage später im Krankenhaus, wo er angesichts der sturzbedingt erlittenen Oberschenkelhalsfraktur operiert worden war.
Fortsetzungstermine sind auf den 09.12. um 13.00 Uhr und 12.12.2024 um 9.30 Uhr in Saal 21 bestimmt.
Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Zum ersten Hauptverhandlungstermin sind sechs Zeugen geladen.
Ansprechpartnerin: Frau Edinger (27 Ks 11/24; Durchwahl – 287).
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
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erstellt am:
02.12.2024