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erstellt am:
02.01.2023
Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 1/23 Frau Edinger
Dienstag, 3. Januar 2023
Am 3. Januar 2023 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen heute 32 Jahre alten Angeklagten u.a. wegen gemeinschaftlichen besonders schweren Raubes. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm u.a. vor, sich im Juli 2017 mit einem unbekannt gebliebenen Komplizen am Uelzener Bahnhof unter Einsatz von Pfefferspray eines Handys und der Geldbörse eines Geschädigten bemächtigt zu haben. Dann soll der Angeklagte in einer Gruppe von Menschen einen weiteren Geschädigten angerempelt und dabei unbemerkt auch dessen Handy entwendet haben. Bei der anschließenden Taxifahrt nach Bad Bevensen soll wieder Pfefferspray zum Einsatz gekommen sein, um dem Taxifahrer das bereits überreichte Fahrentgelt i.H.v. 40,00 € abzunehmen.
Fortsetzungstermine sind auf den 4. und 5. Januar 2023, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 121 anberaumt. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Zum ersten Verhandlungstag sind sieben Zeugen, zum zweiten Tag sind zwei Zeugen geladen.
Ansprechpartnerin: Ri’inLG Edinger (Az. 111 KLs 15/22).
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.
Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgerichts Lüneburg verwiesen.
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02.01.2023