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Wochenvorschau 23. bis 27. Januar 2023


Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 7/23 Frau Edinger


Montag, 23. Januar 2023

Am 23. Januar 2023 beginnt um 9:00 Uhr vor der 2. großen Jugendkammer des Landgerichts in Saal 121 die Hauptverhandlung gegen einen heute 53 Jahre alten Angeklagten u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm mehrere Missbrauchsfälle, begangen im Jahr 2010 in Oldendorf/Luhe, vor. Von der Darstellung der Einzelheiten der Tatvorwürfe wird aus Gründen des Opferschutzes abgesehen.

Fortsetzungstermine sind auf den 1., 2., 6., 9., 13. und. Februar 2023, jeweils um 9:00 Uhr in Saal 121, anberaumt. Zeugen sind zum ersten, zweiten und dritten Verhandlungstag geladen.

Ansprechpartnerin: Ri’inLG Edinger (Az. 31 KLs 11/22)

Montag, 23. Januar 2023

Ebenfalls am 23. Januar 2023 beginnt um 9:30 Uhr vor der 4. großen Jugendkammer des Landgerichts in Saal 21 die Hauptverhandlung gegen einen heute 19-jährigen und zwei 26 Jahre alte Angeklagte u.a. wegen gemeinschaftlichen, gewerbs- und bandenmäßigen Einbruchdiebstahls. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, von März bis Mai 2022 in mehr als 20 Fällen u.a. in Kindertagesstätten, Vereinshäuser, Geschäfte und Wohnungen in Celle, Burgwedel, Hambühren, Eicklingen, Edemissen, Höfer, Unterlüß und Altgarbsen eingebrochen zu sein, um das dort gefundene Stehlgut für sich zu behalten bzw. zu verwerten. Dabei sollen sie sowohl Bargeld als auch Wertgegenstände in wechselndem Umfang, insgesamt im Wert von über 24.000,00 € erbeutet haben.

Ein Angeklagter befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 17. Februar, 3., 21., 22. und 23. März 2023, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 21, anberaumt. Die Kammer hat zwei Sachverständige hinzugezogen.

Ansprechpartnerin: Ri’inLG Edinger (Az. 45 KLs 11/22)

Dienstag, 24. Januar 2023

Am 24. Januar 2023 beginnt um 9:30 Uhr vor der 4. großen Jugendkammer des Landgerichts in Saal 21 die Hauptverhandlung gegen sieben Angeklagte im Alter von heute 54, 42, 31, 30, 29, 24 und 20 Jahren, denen die Staatsanwaltschaft vorwirft, sich in Lüchow am 8. Juni 2021 wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und schweren Hausfriedensbruchs strafbar gemacht zu haben. Sie sollen sich aufgrund vorangegangener Streitigkeiten mit einer in Nordenham wohnenden Familie gewaltsam Zutritt zu einer Wohnung in Lüchow verschafft haben, in der sich der Geschädigte aus Nordenham aufhielt und diesen dann gemeinschaftlich mit Fäusten, Messern und einem Tortenheber attackiert und verletzt haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 7., 14., 16., 21., 23. Februar und 2. März 2023, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 21, anberaumt. Zum ersten Verhandlungstag sind fünf Zeugen geladen, zum zweiten und dritten Verhandlungstag je sechs Zeugen.

Wegen der Einzelheiten des Zugangs und sonstiger Anordnungen wird auf die Anlage zu dieser Pressemitteilung verwiesen.

Ansprechpartnerin: Ri’inLG Edinger (Az. 45 KLs 4/22)

Donnerstag, 26. Januar 2023

Am 26. Januar 2023 beginnt um 9:30 Uhr vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts in Saal 21 die bereits mit Pressemitteilung 5/23 angekündigte Hauptverhandlung gegen einen heute 36 Jahre alten Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betruges. Auf die PM 5/23 wird verwiesen.

Fortsetzungstermin ist auf den 3. Februar 2023 um 9:30 Uhr in Saal 21 anberaumt. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Zum ersten Verhandlungstag ist ein Zeuge geladen.

Ansprechpartnerin: Ri’inLG Edinger (Az. 21 KLs 9/22)

Donnerstag, 26. Januar 2023

Am 26. Januar 2023 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen heute 76-jährigen Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betruges und gewerbsmäßiger Untreue.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Landkreis Lüchow-Dannenberg in den Jahren 2013 bis 2017 in über 100 Fällen als Vorstandsmitglied eines in Nahrendorf ansässigen gemeinnützigen Vereins gemeinsam mit zwei gesondert verfolgten Personen Abrechnungen für Seminare erstellt zu haben, die tatsächlich nicht stattgefunden hatten. Diese Abrechnungen soll der Angeklagte dann bei weiteren Vereinen und Verbänden eingereicht haben, um dort den Anschein zu erwecken, dass die Veranstaltungen tatsächlich durchgeführt worden seien, um Geldzuwendungen als Förderbeiträge für den Verein zu erhalten. Auf diese Weise sollen Zahlungen von mehr als 73.000,00 € an den Verein erfolgt sein. Sodann soll der Angeklagte eigene Kosten zu Unrecht gegenüber dem Verein geltend gemacht und so rund 63.000,00 € auf sich selbst umgeleitet haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 30. Januar, 13. und 15. Februar 2023, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 121, bestimmt. Zum ersten Verhandlungstag sind drei, zum zweiten Verhandlungstag vier Zeugen geladen.

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgerichts Lüneburg verwiesen.

Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes u.a. (45 KLs 4/22)

Betrifft: Prozessauftakt am 24. Januar 2023 und Fortsetzungstermine

Der Vorsitzende der Staatsschutzkammer hat u.a. folgende Anordnungen getroffen:

Der Zugang zur Hauptverhandlung erfolgt ausschließlich durch einen gesonderten Sicherheitsbereich über den Eingang von der Bardowicker Straße. Der Eingang wird 45 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet. Dort ist eine Sicherheitsschleuse zu passieren, an der auch eine körperliche Durchsuchung durch Abtasten/Absonden stattfindet.

Zuhörer haben einen gültigen, auf ihren Namen ausgestellten amtlichen Lichtbildausweis oder Führerschein vorzulegen. Zuhörern, die sich nicht in der vorgeschriebenen Weise ausweisen oder sich weigern, beanstandete Gegenstände in Verwahrung zu geben, ist der Zutritt zu versagen.

Es werden Kontrollkarten vergeben, die bei Verlassen des Gebäudes am Ausgang abzugeben sind. Die Karte und der Sitzplatz im Saal werden nach Rückgabe dem nächsten präsenten Interessenten zur Verfügung gestellt.

Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das digitale Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal heraus sind nicht gestattet. Elektronische Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet- Computer dürfen nicht in den Sitzungssaal mitgenommen werden. Taschen und andere Behältnisse, Mobiltelefone, Computer jeglicher Art sowie Geräte, die geeignet sind Foto-, Film- oder Tonaufnahmen zu fertigen oder wiederzugeben, sind zu hinterlegen. Ausgenommen sind Plastikflaschen bis max. 1 l.

Für Pressevertreter gilt: Sie haben sich bei der Einlasskontrolle grundsätzlich mit einem gültigen Presseausweis oder einem anderen geeigneten Nachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu legitimieren und sind ebenfalls zu kontrollieren. Vor Versagung des Zutritts ist gegebenenfalls die Entscheidung des Pressedezernenten oder Vorsitzenden einzuholen.

Für Pressevertreter ist der Bereich vor dem eigentlichen Zuschauerbereich reserviert. Sie erhalten in der Reihenfolge ihres Erscheinens einen Platz in diesem Bereich, bis sämtliche Plätze belegt sind. Pressevertreter, die keinen Platz im reservierten Bereich erhalten haben, dürfen einen Sitzplatz im Zuschauerraum einnehmen, sofern dort noch freie Plätze vorhanden sind. Die Einbringung von jeglichen Hilfsmitteln journalistischer Art ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Hiervon ausgenommen sind für jeden Pressevertreter zwei Stifte und ein Block.

Im Sitzungssaal ist - nur aus dem gekennzeichneten Pressebereich heraus - das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen vor Beginn der Verhandlung gestattet. Die Genehmigung umfasst das Fotografieren und Filmen des Erscheinens und der Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligten im Sitzungssaal, einschließlich des Einzugs der Kammer vor Beginn der Sitzung. Die Aufnahmetätigkeit ist nach Einzug der Kammer bzw. nach Weisung des Vorsitzenden oder des Pressedezernenten einzustellen. Danach sind Kamera- und Fotoausrüstungen etc. aus dem Saal zu entfernen. Fernsehteams und Fotografen haben den Saal zu verlassen.

In den weiteren Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder des Pressedezernenten gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Die Pressestelle bittet ergänzend um Folgendes:

Für den Fall, dass Film- oder Fotoaufnahmen im Gerichtsgebäude gemacht werden sollen, wird um eine entsprechende Anmeldung bis spätestens zwei Tage vor dem jeweiligen Sitzungstag per E-Mail an christina.edinger@justiz.niedersachsen.de (cc: LGLG-B-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de) und um Legitimation gebeten.

Bei Film- und Fotoaufnahmen ist aus Sicherheitsgründen sicherzustellen, dass die eingesetzten Justiz- und Polizeikräfte mit Ausnahme der erkennenden Richter/innen auf Foto- und Filmaufnahmen vor deren Verbreitung in geeigneter Form anonymisiert (gepixelt) werden. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind nur zulässig, wenn sie unter Beachtung derer Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung und Weitergabe nicht anonymisierter Aufnahmen der Sitzungsvertreter/innen der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger/innen ist nur mit deren Einverständnis zulässig.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.01.2023

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