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Wochenvorschau 25.-29.04.2022

Landgericht Lüneburg PM 18/22 Frau Edinger

Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern und des Schwurgerichts des Landgerichts Lüneburg u.a.


Dienstag, 26. April 2022

Am 26. April 2022 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen einen heute 54 Jahre alte Angeklagten wegen versuchten Totschlags. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Anfang Januar 2021 in Meißendorf seine Ehefrau, die sich von ihm getrennt hatte, u.a. unvermittelt mit einem Baseballschläger attakiert und gewürgt zu haben. Die Angegriffene konnte sich befreien und fliehen.

Fortsetzungstermine sind auf den 5. und 19. Mai sowie 1. und 7. Juni 2022, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 21, anberaumt. Die Kammer hat zwei Sachverständige hinzugezogen. Zum ersten Verhandlungstag sind fünf Zeugen geladen. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.

Ansprechpartnerin: Ri‘inLG Edinger (Az. 27 Ks 3/22)

Dienstag, 26. April 2022

Ebenfalls am 26. April 2022 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen zwei heute 23 und 25 Jahre alte Angeklagte u.a. wegen schweren Raubes. Den Angeklagten wird vorgeworfen, in Lüneburg von Juni bis zu ihrer vorläufigen Festnahme im November 2021 diverse Straftaten begangen zu haben. So sollen sie als Einzeltäter und auch gemeinschaftlich u.a. Fahrräder gestohlen bzw. gestohlene Fahrräder angekauft haben sowie andere attakiert, bedroht und verletzt haben, um an Geld für Drogen zu kommen. Einer der Angeklagten soll darüber hinaus Zugbegleiter, die ihn wegen Schwarzfahrens eines metronoms verwiesen hatten, beleidigt, angespuckt und heftig gewürgt haben. Auch die hinzugerufenen Beamten der Bundespolizei soll er massiv beleidigt haben.

Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 3., 4., 13., 16., 18., 20., 23. und 24. Mai 2022, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 121, anberaumt. Die Kammer hat zwei Sachverständige hinzugezogen. Zum zweiten Verhandlungstag sind sechs Zeugen geladen, zum dritten Verhandlungstag acht Zeugen, zum vierten fünf, zum fünften und sechsten Tag je acht Zeugen und fünf Zeugen zum siebten Verhandlungstag. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.

Ansprechpartnerin: Ri‘inLG Edinger (Az. 111 KLs 2/22)

Mittwoch, 27. April 2022

Am 27. April 2022 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Jugendkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen eine heute 34 Jahre alte Angeklagte wegen Wohnungseinbruch- und Bandendiebstahls.

Die Staatsanwaltschaft legt der Angeklagten zur Last, sich gemeinsam mit ihren gesondert verfolgten, nicht rechtskräftig verurteilten Mittätern (vgl. PM 42/21) in Dahlenburg, Bleckede, Neetze und Neuss zwischen Juni und August 2020 zu mehreren Wohnungseinbruchdiebstählen verabredet zu haben, die sie in wechselnder Beteiligung begangen haben sollen. Die Bande habe hierdurch u.a. Bargeld i.H.v. insgesamt knapp 130.000,00 €, Schmuck, Elektrogeräte und andere Wertgegenstände erbeutet.

Fortsetzungstermine sind auf den 4., 9., 16. und 19. Mai 2022, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 121, anberaumt. Zum ersten Verhandlungstag sind sechs Zeugen geladen. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.

Ansprechpartnerin: Ri‘inLG Edinger (Az. 31 KLs 4/21)

Donnerstag, 28. April 2022

Am 28. April 2022 um 9:15 Uhr wird in Saal 12 vor der 9. kleinen Strafkammer des Landgerichts über die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Celle verhandelt, mit dem die beiden angeklagten Frauen - heute 73 Jahre alt - freigesprochen worden sind. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten u.a. versuchte besonders schwere räuberische Erpressung vor. Sie sollen den herzkranken Exmann einer der beiden Frauen im April 2021 in Winsen (Aller) unter Vorhalt eines Tasers dazu aufgefordert haben, 150.000,00 € auf das Konto seiner Exfrau zu überweisen. Grund hierfür soll gewesen sein, dass die angeklagte Exfrau meinte, bei der Scheidung übervorteilt worden zu sein und noch weitere Ansprüche zu haben.

Die Kammer hat vier Zeugen geladen. Auf die nachstehenden Hinweise wird Bezug genommen.

Ansprechpartnerin: Ri‘inLG Edinger (Az. 39 Ns 4/22)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Wochenvorschau werden nur die in dieser Woche neu beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.

Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Wegen der aktuell geltenden Infektionsschutzanordnungen wird auf die Homepage des Landgerichts Lüneburg verwiesen.




Artikel-Informationen

erstellt am:
20.04.2022
zuletzt aktualisiert am:
10.05.2022

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