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Zivilverfahren wegen Mietforderung nach „coronabedingter“ Absage einer Hochzeitsfeier

Landgericht Lüneburg PM 10/21 Dr. Ehret

Lüneburg. Am 22.02.2021 wird um 10:00 Uhr in Saal 12 des Landgerichts die mündliche Verhandlung in einem Zivilrechtsstreit stattfinden, in dem die Klägerin die Beklagten auf Zahlung von Miete für die Anmietung einer Räumlichkeit für eine Hochzeitsfeier in Anspruch nimmt. Die Räumlichkeiten waren für eine für den 08.08.2020 geplante Hochzeitsfeier mit ca. 120 Personen angemietet worden. Aufgrund der seinerzeit geltenden niedersächsischen Coronaverordnung waren private Feierlichkeiten mit Gästen nur bis maximal 50 Personen erlaubt. Die Beklagten kündigten daraufhin den mit der Klägerin geschlossenen Vertrag unter dem 20.07.2020 und verweigern die Zahlung der vereinbarten Miete.

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erstellt am:
19.02.2021

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