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Zulassung der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 25. April 2024 wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung u.a. zur Haupt-verhandlung


PM 18/24 Schattka

- Bezugnahme auf die Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 17. Mai 2024 -

Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg – Staatsschutzkammer – hat mit Beschluss vom 08.07.2024 die Anklage gegen fünf Männer im Alter von 34 bis 54 Jahren zugelassen, denen u.a. die Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Zweck der Begehung von Straftaten, namentlich Delikte der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB, vorgeworfen wird. Vier der Angeklagten sollen sich Anfang 2018 zusammengeschlossen haben, um nationalsozialistische, antisemitische und rassistische Ideologie über die Produktion und den Verkauf von Tonträgern zu verbreiten. Der fünfte Angeklagte soll sich der Gruppe im Jahr 2019 angeschlossen haben. Insoweit kann hinsichtlich des weitergehenden Tatvorwurfs auf die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft Celle in der Pressemitteilung vom 17.05.2024 verwiesen werden.

Zudem hat das Landgericht Lüneburg den Haftbefehl gegen den 34-jährigen Angeklagten aus dem Landkreis Lüneburg, dem vorgeworfen wird, Rädelsführer der kriminellen Vereinigung gewesen zu sein, aufrechterhalten.

Der erste Hauptverhandlungstermin wurde auf den 06.08.2024, 09:30 Uhr, Saal 21, anberaumt.

Folgetermine sind zunächst bis zum 18.12.2024 bestimmt worden. Im August 2024 sind derzeit Hauptverhandlungstermine für den 14.08., 15.08., 21.08, 22.08. und 28.08.2024 (jeweils 09:30 Uhr, Saal 21) terminiert worden. Zeugen und Sachverständige sind bislang nicht geladen.

Ansprechpartner: Herr Schattka (21 KLs 5/24, Durchwahl - 396)


Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Der Vorsitzende hat eine Sicherungsverfügung erlassen, die über das Landgericht abgerufen werden kann. Es finden Einlasskontrollen statt. Pressevertreter müssen sich durch gültigen Presseausweis oder einen anderen geeigneten Nachweis in Verbindung mit einem Lichtbildausweis legitimieren. Plätze, die für die Presse reserviert sind, sowie Plätze im Zuschauerraum werden nach der Reihenfolge des Erscheinens vergeben.

Die Angabe zum Beginn der Hauptverhandlung sowie zu den Folgeterminen erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Der mitgeteilte Hauptverhandlungstermin ist öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!


Artikel-Informationen

erstellt am:
11.07.2024
zuletzt aktualisiert am:
12.07.2024

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