Apostillen und Legalisationen

Eine Apostille und eine Legalisation sind Verfahren zur Beglaubigung öffentlicher Urkunden für die Verwendung im Ausland. Es handelt sich dabei um eine Echtheitsbestätigung.

Ob Sie eine Apostille oder eine Legalisation benötigen, können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in Berlin nachlesen.


Zuständigkeiten

Das Landgericht Lüneburg ist zuständig für die Erteilung von Apostillen und Legalisationen für

• notarielle Urkunden der Notare des Landgerichtsbezirks Lüneburg.
• gerichtliche Urkunden der Amtsgerichte des Bezirks (Celle, Dannenberg, Lüneburg, Soltau, Uelzen und Winsen/Luhe), sowie der Fachgerichte in Lüneburg und Celle, der Staatsanwaltschaft Lüneburg, der
Generalstaatsanwaltschaft Celle und des Oberlandesgerichts Celle


Die Polizeidirektion Lüneburg ist zuständig für folgende Urkunden:

  • Standesamtsurkunden (Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden)
  • Melde-, Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigungen
  • Zertifikate des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg
  • Export-Zertifikate des Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz Oldenburg
  • Ansässigkeitsbescheinigungen der Finanzämter
  • Hochschulabschlüsse
  • Schulzeugnisse
  • Übersetzungen von den oben genannten Urkunden, die von durch das Landgericht Hannover beeidigten Übersetzer*innen durchgeführt wurden

Zuständig für

  • Urkunden von Bundesbehörden (z.B. Führungszeugnisse)

ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), Referat Apostillen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel.


Bearbeitung und Ansprechpartner

Die Sprechzeiten (persönliche Abgabe ohne Termin) für Apostillen und Legalisationen sind montags, mittwochs und donnerstags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Urkunden 2-3 Tage dauern kann. Bei Fragen setzen Sie sich vorher mit der Sachbearbeiterin in Verbindung: Tel.: 04131 202-204, 04131 202-206 oder per E-Mail: lglg-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Sie können Ihren Antrag unter Beifügung der zu beglaubigenden Urkunde/n und unter Angabe des jeweiligen Empfängerlandes auf dem Postweg an folgende Adresse richten:

Landgericht Lüneburg, Am Markt 7, 21335 Lüneburg

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag die PDF-Datei zum Download. Den Antrag können Sie hier vorab herunterladen.


Kosten

Die Erteilung der Apostillen und Legalisationen kostet pro Urkunde 25,00 €.

Es besteht die Möglichkeit vorab den Betrag durch eine elektronische Gerichtskostenmarke zu entrichten. Diese könne Sie hier (Justizportal des Bundes und der Länder) erwerben. Bitte fügen Sie die elektronische Gerichtskostenmarke dem Antrag bei.

Bei persönlicher Abgabe zu den Sprechzeiten können Sie den Betrag in bar bei der Zahlstelle des Amtsgerichts Lüneburg (Montag – Freitag 09:00 – 12:00 Uhr) einzahlen.

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