Artikel-Informationen
erstellt am:
06.11.2025
PM Nr. 31/25
In dem Zivilrechtsstreit 10 O 116/25 (vgl. PM 30/25) hat die Klägerin mit Schriftsatz vom 05.11.2025 die Klagerücknahme erklärt. Der auf den 11.11.2025, 9.00 Uhr bestimmte Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist daher zunächst auf den 16.12.2025, 9 Uhr verlegt worden.
Hintergrund: Im Zivilprozess gilt die sog. Dispositionsmaxime. Das bedeutet, dass die Parteien nicht nur über Beginn und Inhalt des Prozesses bestimmen, sondern auch über dessen Beendigung. Solange es kein rechtskräftiges Urteil gibt, kann die klagende Partei jederzeit von der Anspruchsverfolgung absehen. Voraussetzung dafür ist im hiesigen Fall jedoch, dass die beklagte Partei der Klagerücknahme zustimmt. Stimmt die Beklagte binnen zwei Wochen zu, ist der Rechtsstreit beendet. Sollte sie der Klagerücknahme widersprechen, wird das Gericht am 16.12.2025 eine Entscheidung verkünden.
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Mumm, Durchwahl - 274
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erstellt am:
06.11.2025